Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule „Bunter Hund“
Vorbemerkung
Für die Teilnahme am Unterricht der Hundeschule “Bunter Hund“ (im Folgenden „die Hundeschule“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Die Hundeschule ist bemüht, mögliche Gefahrensituationen, die während des Unterrichts auftreten können, im Vorhinein abzuschätzen und zu verhindern. Dennoch möchten wir Sie bereits an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es zu Gefahrensituationen kommen kann. Daher sind den Anweisungen der Hundeschule Folge zu leisten. Die Teilnahme am Unterricht ist in jedem Fall freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.
Anmeldung
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung zum fortlaufenden Unterricht in der Hundeschule erklärt der Kunde, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Mindestteilnehmerzahl
inige Kurse sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird diese nicht erreicht, so ist die Hundeschule berechtigt, den Kurs bzw. die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit, kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umzubuchen.
Zahlungsweise des Honorars
Durch die Anmeldung zum Unterricht verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Das Honorar wird monatlich per Überweisung oder Abbuchung unverzüglich entrichtet.
Eine Änderung des Honorars durch die Hundeschule ist möglich. Sie muss mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten der Änderung dem Kunden mitgeteilt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche das Honorar zu reduzieren, zurückzubehalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf eine Zeit von 6 Monate geschlossen und kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Nach Ablauf der 6 Monate kann der Kunde nicht mehr an dem Unterricht teilnehmen. Das Startdatum des Vertrags ergibt sich aus der Anmeldung.
Die Hundeschule kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde mit zwei Monatshonoraren im Zahlungsrückstand ist oder der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält. Das bereits bezahlte Honorar – auch für nicht in Anspruch genommenen Unterricht – wird nicht erstattet.
Unterrichtsausfall
Der Unterricht findet bei jeder Witterung statt. Die Hundeschule behält sich allerdings vor, Trainingsort, -zeiten und -tage zu verschieben.
An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht bei Pflicht zur Fortzahlung des vereinbarten Honorars aus.
Nimmt der Kunde aus Gründen, die nicht von der Hundeschule zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so entfällt nicht die Verpflichtung zur Leistung des Honorars. Die Hundeschule ist in diesem Falle nicht zur Nachleistung verpflichtet.
Haftung
Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Vermögensschäden. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.
Rechte der Hundeschule
Die Hundeschule behält sich den Ausschluss von Personen und Hunden auch während des laufenden Unterrichts vor, die ihrer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Kunden oder die der Tiere gefährden.
Pflichten des Kunden
Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund regelmäßig entwurmt wird und dass für ihn eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Der Kunde informiert die Hundeschule über läufige Hündinnen. Wird eine läufige Hündin mit in den Unterricht genommen, trägt der Kunde bzw. der/die Hundehalter/in die Verantwortung für eine eventuelle Deckung und dadurch entstehende Kosten.
Die Hinterlassenschaften der Hunde auf dem Trainingsgelände sowie auf den umliegenden öffentlichen Flächen sind unverzüglich zu entsorgen.
Behördliche Auflagen für den Hund (z. B. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht) gelten für alle Unterrichtsstunden und Veranstaltungen/Seminare.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Falle einer ansteckenden Krankheit des Hundes vom Unterricht fernbleibt. Die Pflicht zur Leistung des Honorars bleibt hiervon unberührt.
Datenschutz
In unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Webseite https://www.bunterhund-hundeschule.de/datenschutz/ einsehen können, informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und wie Sie Ihre Rechte als Betroffener wahrnehmen können.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die zur Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, erforderlich sind, sind Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DS-GVO. Dies gilt auch für vorvertragliche Maßnahmen. Eine Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO.
Sonstiges
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Kunden abhängt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
Dotternhausen im Oktober 2020